Inhalt

Vorlage - 2021/889  

Betreff: Gesundheitsberichterstattung Gesundheitsförderung 2019 + 2020
Gesundheitsbündnis - Gesundheitsregion - Bündnis gegen Depression
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD 35
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
28.06.2021 
23. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Die vielfältigen Potentiale der Gesundheit auszumachen und zu stärken, ist das Anliegen der Gesundheitsförderung. Gesundheitsförderung setzt darum sowohl bei den Verhaltensweisen der Menschen an, als auch bei den Verhältnissen, in denen Menschen leben. Gemäß § 4 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) veranlassen, unterstützen und koordinieren die Landkreise präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen oder führen diese selbst durch.

 

Gemäß § 8 des NGöGD beobachten, beschreiben und bewerten die Landkreise die gesundheitlichen Verhältnisse ihrer Bevölkerung, insbesondere die Gesundheitsrisiken, den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten. Die Gesundheitsberichterstattung dient der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten.

 

Die für die Koordination der Gesundheitsförderung zuständige Mitarbeiterin Claudia Brasse berichtet über die Aktivitäten des Gesundheitsbündnisses, des Bündnisses gegen Depression und der Gesundheitsregion aus den Jahren 2019 und 2020.

 

 

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Die Ziele  und Wirkungen ergeben  sich aus  dem Vortrag.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt
 


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