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Vorlage - 2021/852  

Betreff: Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Bundestagswahl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
30.06.2021 
25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

9000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Briefwahl wird auf 50 € festgesetzt.


 

Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Bundestagswahl am 26.09.2021 ist derzeit entsprechend der vorangegangenen Wahlen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € eingeplant. Bis zu dieser Höhe erfolgt eine Erstattung der Wahlkosten durch den Bund.

 

Der Landkreis Peine ist dieses Jahr für die Auswertung der Briefwahlergebnisse des Wahlkreises Gifhorn-Peine zuständig. Als Folge der Corona-Pandemie wird insgesamt mit deutlich mehr Briefwählerinnen und Briefwählern gerechnet, so dass für die Auszählung der abgegebenen Stimmen rund 600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt werden.

 

Seitens der kreisangehörigen Kommunen sind für die in den jeweiligen Wahllokalen eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Erfrischungsgelder vorgesehen, die über die gesetzliche Regelung hinausgehen. Überwiegend werden 50 € für den Wahltag geleistet.

 

Zwar wird für den Einsatz im Wahllokal etwa 2 Stunden mehr Zeit vorzusehen sein, dafür ist jedoch der Arbeitsaufwand für die Ermittlung von Briefwahlergebnissen aufwändiger. Der Aufwand für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist daher relativ identisch.

 

Aktuell fehlen dem Landkreis Peine trotz unterschiedlicher Aufrufe in Verwaltung, Zeitungsanzeigen und digitalen Medien noch mit Stand 11.06.2021 rund 200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die fehlende Bereitschaft darauf zurückzuführen ist, das bei ähnlichem Aufwand seitens der kreisangehörigen Kommunen ein höheres Erfrischungsgeld gezahlt wird.

 

Es wird daher vorgeschlagen, entsprechend der überwiegenden Anzahl der kreisangehörigen Kommunen ebenfalls ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € zu zahlen.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Erhöhung des Erfrischungsgeldes soll erreicht werden, dass die Anzahl der freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer steigt und damit weniger Personen zwangsweise zur Wahrnehmung des Ehrenamtes verpflichtet werden müssen.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die Aufwendungen für die Durchführung der Wahlen sind im Produkt 12101 Wahlen (Seiten 150 bis 155 des Haushaltsplanes vom 16.12.2020) ausgewiesen. Die zusätzlichen Aufwendungen von 9.000 € werden voraussichtlich innerhalb des Budgets des Fachdienstes Finanzen durch krankheitsbedingt geringere Personalaufwendungen gedeckt werden können.

 

 

Schlussfolgerung:

Die vorgeschlagene Maßnahme ist daher geeignet, das beschriebene Ziel zu erreichen.

 


 


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