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Auszug - Digitale Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse  

25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 30.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gebläsehalle Ilseder Hütte
Ort: Ilseder Hütte 14, 31241 Ilsede
Zusatz: Vor der Sitzung wird die Möglichkeit geboten, einen Selbst-Schnelltest zu machen. Dieser wird 45 Minuten vor Beginn der Sitzung ausgehändigt.
2021/824 Digitale Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr KTA Cavalli weist darauf hin, dass die Aufnahme der durchgeführten Sitzungen im Falle von Videokonferenzen und die 6-monatige Speicherung der Aufnahmen eine Hürde für zukünftige Mitglieder des Kreistages darstellen könnte. Dies könnte eine Hemmschwelle für manche Personen sein. Er ist sich nicht sicher, ob die Aufnahme und Speicherung Bedingungen für eine digitale Sitzung seien. Er könne der Vorlage in der Form nicht zustimmen, da er die 6-monatige Speicherung für falsch halte.

Herr EKR Heiß ist sich nicht sicher, ob dies zwingend gesetzlich vorgeschrieben sei, geht aber zunächst davon aus. Es sei aber zu bedenken, dass digitale Sitzungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt würden. Ein solches Vorgehen sei mittlerweile in vielen kommunalen Vertretungen üblich. Er könne die Bedenken nachvollziehen und werde den Punkt mit der Speicherung von Sitzungen prüfen. Abgesehen davon würden im Falle einer digitalen Lösung die Sitzung und auch die Wortbeiträge online gestellt. Wenn dies so nicht gewollt sei, dann sei dies gleichbedeutend damit, keine Möglichkeit für eine pandemische Lage zu haben.

Herr KTA Möhle stellt die Frage, ob diese Aufnahmen veröffentlicht werden müssten bzw. dürften.

Herr EKR Heiß sagt zu, dieses zu überprüfen. Nach seinem Rechtsverständnis wäre es ausreichend, bei nicht hergestellter Öffentlichkeit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Sitzung online zu verfolgen. Eine Veröffentlichung sei seiner Meinung nach nicht verpflichtend. Die Beschlussfassung könnte unter dem Vorbehalt geschehen, dass eine Veröffentlichung nicht stattfinde, da der KT ansonsten erst wieder am 6. Oktober 2021 tage. Wenn dem so sei, dass die Speicherung nicht stattzufinden hätte, würde diese unterlassen werden.

Herr KTA Sachtleben merkt an, dass die zurückliegenden 1,5 Jahre gezeigt hätten, dass man sich an neue Entwicklungen gewöhnen müsse. Kaum ein Berufsfeld könne sich der Arbeit online entziehen. Dies bedeute auch, dass von Reden Mitschnitte gemacht werden könnten. Daher diene die Speicherung eigentlich schon eher dem Schutz derer, die gesprochen hätten. Mitschnitte oder Zusammenschnitte könnten aus dem Zusammenhang gerissen werden und eine Speicherung der Originalsitzung könnte verhindern, dass solche Mitschnitte gegen die Sprechenden verwendet werden könnten. Er hält es für notwendig, diesen Schritt zu gehen, damit man auch in Zukunft handlungsfähig bleibe. Der Beschluss müsse daher heute und nicht erst im Oktober gefasst werden.

Herr KTA Kramer geht davon aus, dass diese mögliche neue Regelung nur in Ausnahmesituationen und nicht generell gültig sei. Für eine Ausnahmeregelung hätte er Verständnis, bei einer generellen Aufzeichnung und Online-Streaming hätte er Bedenken.

Herr KTA Cavalli fragt, ob es eine Möglichkeit gebe den Beschluss so zu fassen, dass eine 6-monatige Speicherung unterbliebe, wenn sie nicht gesetzliche vorgeschrieben wäre.

Herr LR Einhaus erklärt, dass in den vorangegangenen Sitzungen das Ziel formuliert worden sei, auch in Ausnahmesituationen weiterhin kommunalpolitisch tätig sein zu können. Dafür gebe es dieses Instrument, welches bereits weithin eingesetzt werde. Die Bedenken hinsichtlich einer unnötig langen Speicherung von Wortbeiträgen könne er nachvollziehen und auch, dass diese eine Hemmschwelle darstellen könnten. Da bei einer Online-Übertragung jeder Teil der Sitzung mitgeschnitten werden könnte, greife seiner Meinung nach das, was Herr KTA Sachtleben gesagt habe. Sollte mit einem solchen Mitschnitt Unfug betrieben werden, sei es wichtig, noch die Originalfassung zur Hand und im Zweifelsfall eine Rechtsgrundlage zu haben. Die Gewissheit, dass sich eine Aufzeichnung der Sitzung nicht längere Zeit im Netz befinde, gebe es aufgrund von Mitschnitten auch bei einer nicht vorgeschriebenen Speicherung nicht.

Herr KTA Sachtleben beantragt die Vorlage wie folgt umzuformulieren: Die Speicherung der Daten erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben.

Nach Meinung von Frau KTA Meyermann gehe aus der jetzigen Formulierung nicht eindeutig hervor, dass die Abhaltung von Sitzungen ausschließlich bei epidemischen Lagen zum Tragen komme. Sie schlägt vor, den Absatz 6 des § 9 a voranzustellen. Damit wäre klarer, dass Aufnahmen der Sitzungen nur erfolgen, wenn es sich um eine Ausnahmesituation handele.

Herr KTA Hoffmann hat bezüglich der Formulierung der Vorlage keine Bedenken, da der Landrat oder die Landrätin laut § 2 a der Geschäftsordnung jeweils bei der Einladung zur Sitzung die epidemische Lage feststellen müsse. Es könne sich zudem auch um andere Ausnahmesituationen, abgesehen von einer Pandemie, handeln, die eine Sitzung per Videokonferenz nötig machen würde. Daher stimme er dem Antrag in der jetzigen Formulierung zu.

Herr EKR Heiß schlägt vor, dahingehend zu beschließen, dass das Online-Stellen der Sitzungen nur dann erfolge, wenn auch digital getagt werde. Sollte dies nach Prüfung rechtlich nicht möglich sein, würde der Beschluss nicht umgesetzt, sondern im nächsten Kreistag erneut behandelt.

Herr Kreistagsvorsitzender Marotz weist darauf hin, dass eine Online-Sitzung nur dann möglich sei, wenn es aus tatsächlichen Gründen gesundheitspolitischer Art geboten sei. Ansonsten herrsche das Prinzip der Öffentlichkeit.

 


Beschluss:

Um bei weiterem Vorliegen einer epidemischen Lage Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse digital abhalten zu können, werden die Hauptsatzung des Landkreises Peine und die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt (Änderungen sind gelb unterlegt) geändert.


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

40

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

1